Impressum


Minveo AG
Vorstand: Mathias Gehrke
Widenmayerstr. 12
80538 München
Tel. +49 89 9545 760 - 15
Fax. +49 89 9545 760 - 20
E-Mail: info@minveo.de

Registergericht: Amtsgericht München HRB 227017
Die Minveo AG (HRB 227017) ist im Besitz der Erlaubnis für die Finanzportfolioverwaltung
(§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG).
USt-Ident-Nummer: DE307929623

Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Mathias Gehrke, Widenmayerstr. 12, 80538 München Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr


Zuständige Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel. +49 228 4108 - 0
Internet: www.bafin.de


Hinweis gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Die Minveo AG ist auf Grund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut i.S. von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV. Die Minveo AG ist nicht systemrelevant und nimmt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Kundengelder oder Wertpapiere der Kunden entgegen. Das Vergütungssystem der Minveo AG ist angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütungsregelungen stimmen mit den strategischen Zielsetzungen der Minveo AG überein, eine Überprüfung des Vergütungssystems findet jährlich statt. Das Vergütungssystem der Minveo AG sieht feste und variable Bestandteile im Rahmen der Vergütungen für Mitarbeiter und Geschäftsleiter vor.
Der feste Vergütungsbestandteil stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter, entsprechend ihrer jeweiligen Tätigkeit, sicher. Eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung kann ausgeschlossen werden. Die variable Vergütung bezieht sich auf den aus der Teamleistung resultierenden Erfolg. Dadurch wird vermieden, dass einzelne Mitarbeiter zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken verleitet werden. In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 16 Abs. 3 InstitutsVergV i. V. m. Artikel 432 Abs. 1-3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 KWG sowie zum Schutz personenbezogener Daten wird auf die Offenlegung des Gesamtbetrags der fixen und variablen Vergütungen verzichtet, da diese Informationen auf Grund der Größe und Struktur der Minveo AG Rückschlüsse auf die Vergütung der einzelnen Geschäftsleiter und Mitarbeiter zulassen würden.
Im Dezember 2016, Mathias Gehrke



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